So sichern Sie sich die maximale Ersparnis
Planen Sie eine Neuanschaffung?
So könnte Ihre Ersparnis mit Modul 1 aussehen:
- Listenpreis Vakuumpumpe: 7.500 €
- 50 % Erstattung durch BAFA-Förderung: 3.750 €
- Eff. Anschaffungspreis: 3.750 €
Sie sparen 3.750 € oder 50 %!
Planen Sie einen Austausch?
So könnte Ihre Ersparnis mit Modul 1 aussehen:
- Listenpreis Vakuumpumpe: 7.500 €
- Aktionspreis „Alt gegen Neu“:
6.100 € - 50 % Erstattung durch BAFA-Förderung: 3.050 €
- Eff. Anschaffungspreis: 3.050 €
Sie sparen 4.450 € oder 59,3 %!
Planen Sie eine Optimierung Ihrer Anlage?
So könnte Ihre Ersparnis mit Modul 4 aussehen:
- Investition bei Busch: 125.000 €
- Ersparnis pro Jahr: 80.000 kW/h
- Geringerer CO2 Ausstoß pro Jahr: 59 t
- Fördersumme: 62.500 €
Alle Infos zur Förderung: Modul 1
Was sind die Voraussetzungen?
- Größere Unternehmen (ab 250 Beschäftigte) erhalten einen Zuschuss von bis zu 30 %. Mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von weiteren 10 %. Somit ist ein Zuschuss von bis zu 40 % möglich. Kleine Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Bonus von 20 %. Somit ist ein Zuschuss von bis zu 50 % möglich.
- Förderfähig sind auch Kosten für Aufstellung, Montage und Anschluss an vorhandene Systeme.
- Pro Vorhaben gilt ein maximaler Förderbetrag von 200.000 Euro.
- Geförderte Nebenkosten dürfen 30 % der Investitionskosten nicht überschreiten.
Welche Produkte sind förderfähig?
Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung auf dem Betriebsgelände. Dazu zählen selbstverständlich auch Vakuumpumpen. Für eine Übersicht über die förderfähigen Produkte, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Wie komme ich an meine Förderung?
- Kontaktieren Sie uns um zu prüfen, ob Ihr ausgewähltes Busch Produkt förderfähig ist.
- Fordern Sie Ihr individuelles Angebot bei uns an.
- Lesen Sie sich unter den Downloads die Merkblätter zur Förderung, die Rechtsgrundlagen und das Glossar der BAFA vor Antragsstellung durch.
- Füllen Sie das Antragsformular (Modul 1) der BAFA aus und laden Sie dort unser Angebot hoch. Darin enthalten sind auch Ihre persönlichen Zugangsdaten zum BAFA-Portal.
- Nach ca. 2-3 Wochen erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Vorgangsnummer. Nun können Sie direkt bei uns bestellen!
- Wenn wir für Sie die Installation und Inbetriebnahme durchführen dürfen, dann senden Sie uns die Fachunternehmererklärung zu.
- Reichen Sie die von uns ausgefüllte Fachunternehmererklärung zusammen mit der Rechnung unter Angabe der Vorgangsnummer im BAFA-Portal ein.
Wie lange gilt die BAFA-Förderung?
Die aktuelle Laufzeit der BAFA Förderung finden Sie auf der BAFA Website.
Was ist die Austauschaktion „Alt gegen Neu“?
Neben der Einsparung durch die BAFA-Förderung können Sie in unseren Austauschaktionen "Alt gegen Neu" Ihre alte Vakuumpumpe zu attraktiven Konditionen gegen eine neue energieeffiziente Vakuumpumpe austauschen. Profitieren Sie von einer höheren Effizienz und das zu attraktiven Aktionsvorteilen.
Sie haben Fragen?
Alle Infos zur Förderung: Modul 4
Was sind die Voraussetzungen?
Investitionsmaßnahmen müssen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mindestens 3 Jahre betrieben werden. Die Amortisationszeit muss ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mehr als 3 Jahre betragen.
Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen kumuliert werden.
Bei Antragsstellung ist dem BAFA ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen. Sofern Sie als antragstellendes Unternehmen einen beim BAFA zugelassenen Energieberater im Angestelltenverhältnis beschäftigen oder für den angegebenen Standort über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, können Sie das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellen.
Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können bzw. im Handelsregister eingetragen sind. Kommunen und deren rechtlich unselbständige Betriebe sind nicht antragsberechtigt.
Es sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen ist. Eine Umsetzung der Maßnahmen(n) ist somit erst nach erfolgter Bewilligung möglich.
Was ist der Investitionszuschuss?
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Investitionszuschuss berechnet sich als Anteil der förderfähigen Kosten. Hierbei sind zwei Zuschussvarianten möglich:
- Bei einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der De-minimis-Verordnung entsprechen die förderfähigen Kosten den Investitionskosten für förderfähige Maßnahmen
- Bei einer Förderung nach Artikel 36, 38 und 41 nach der AGVO entsprechen die förderfähigen Kosten den Investitionsmehrkosten
Was genau ist förderfähig?
Förderfähig sind beispielsweise Investitionen zur Prozess- und Verfahrensumstellung mit dem Ziel, effizientere Anlagen und Maschinen einzusetzen oder auch den Austausch einzelner Komponenten durch neue Technologien.
Darüber hinaus sind auch die Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzeptes durch externe Energieberater zum selbigen Prozentsatz förderfähig.
Sollte es sich bei der beantragten Maßnahme um eine erstmalige Neuanschaffung oder Ergänzung des betrachteten Systems und nicht um eine Ersatzinvestition handeln, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn im Vergleich zu einer Referenzanlage eine Gesamtendeinsparung von Energie und Ressourcen und damit eine Verringerung der „zukünftigen“ CO2-Emissionen einhergeht. Als Referenzanlage ist nur eine technologisch vergleichbare jedoch weniger energie-und ressourceneffiziente, ebenfalls frei am Markt verfügbare Neuanlage zulässig.
Welche Busch Produkte sind förderfähig?
Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter den Modul 1 genannten Maßnahmen umfassen.
Alle Lösungen, unabhängig ob ein System oder eine Einzelpumpe, sind nach BAFA Modul 4 förderfähig. Ebenso sind Investitionen von effizienteren Steuerungen zur optimierten Regelung von Vakuumpumpen und/oder -systemen förderfähig.Werfen Sie einen Blick auf unser breites Produktportfolio.
Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, in welchem alle förderfähigen Investitionskosten für Modul 4 ausgewiesen sind.
Was ist die maximale Förderung?
Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro für große Unternehmen, 900 Euro für mittlere und 1.200 Euro für kleine Unternehmen pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Für die Antragsstellung steht auf der Website des BAFA das elektronische Antragsformular zur Verfügung. Der Antrag ist ausschließlich elektronisch zu stellen.
Wie lange gilt die BAFA-Förderung?
Die aktuelle Laufzeit der BAFA Förderung finden Sie auf der BAFA Website.
Wo finde ich die CO2 Faktoren zur Berechnung des Zuschusses?
Die CO2 Faktoren für die Energieträger finden Sie auf dem Informationsblatt der BAFA.
Wo finde ich einen Energieberater?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Recherche eines von Ihnen ausgewählten Energieberaters. Hierzu verwenden Sie vorwiegend das Internet als Quelle:
Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen gewählte Berater bei der BAFA registriert sein muss.
Was kostet in etwa ein Energieberater?
Die Kosten für einen Energieberater sind variabel, da diese maßgeblich vom Arbeitsumfang des Beraters abhängig sind. Er wird dafür Sorge tragen, dass der Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt und die geplante Investition argumentativ aufbereitet wird.
Sind redundante Vakuumpumpen/Systeme/Bauteile förderfähig?
Redundante Gegenstände sind nicht förderfähig. Die Investitionskosten hierfür dürfen für eine Förderung nicht berücksichtigt werden.
Die Firma Busch ist mit ihren Vakuumpumpen bereits langjähriger Partner der Berliner Glas Gruppe. Zur Minderung der Investitionsmehrkosten konnte die Fa. Busch auch ihre Erfahrung bei der Einreichung eines BAFA-Förderantrags einbringen. Der Bewilligungsbescheid des BAFA hat dann nicht einmal 14 Tage gedauert.